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Kommunalwahl am 27. Juni 2021
Wahl-Landgemeinde-2.png

Ortschaft Großenehrich

  • Großenehrich

  • Bliederstedt

  • Niederspier

  • Otterstedt

  • Rohnstedt

  • Wenigenehrich

  • Wolferschwenda

Ortschaft Greußen

  • Greußen

  • Grüningen

Ortschaft Engelsdörfer

  • Feldengel

  • Holzengel

  • Kirchengel

  • Westerengel

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Bürgerinnen/Bürger der gesamten Landgemeinde wählen:

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eine hauptamtliche Bürgermeisterin/ hauptamtlichen Bürgermeister für die Landgemeinde Stadt Greußen

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mit folgenden Aufgaben:

  • vertritt als Rechtsperson das Gemeindegebiet nach Außen und arbeitet im Sinne der Landgemeinde in verschiedenen überregionalen Gremien mit

  • ist Dienstherr der Angestellten (Verwaltung, Bauhöfe, KITA´s usw.)

  • koordiniert die Entwicklung des gesamten Gebietes der Landgemeinde

  • bereitet stadtratssitzungen vor und leitet diese

  • führt Entscheidungen mit dem Stadtrat herbei, die über seine Entscheidungskompetenz liegen

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​Stadt- bzw. Landgemeinderat (20 Mitglieder)

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mit den Aufgaben

  • trifft alle rechtlichen (u.a. Haushalts- und Finanzplan, Vergaben, Veräußerungen usw.) und entwicklungsrelevanten (u.a. Bauleitplanung, Konzepte usw.) Entscheidungen im Rahmen seiner Geschäftsordnung

  • beschließt Satzungen und Gebühren

  • berücksichtigt dabei die aus den Ortschaftsräten genannten Hinweise Bedürfnisse der Ortschaften

  • bildet für seine Arbeit Fachausschüsse, die in der Geschäftsordnung geregelt sind

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Bürgerinnen/ Bürger der jeweiligen Ortschaft (Engelsdörfer, Greußen und Großenehrich) wählen:

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einen ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeister je Ortschaft (3)

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mit folgenden Aufgaben:

  • leitet die Ortschaftsratssitzungen

  • ist Bindeglied zwischen den Ortschaften und hauptamtlichen Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeister sowie Stadtrat

  • vertritt die Belange der jeweiligen Ortschaft

  • organisiert und pflegt mit dem Ortschaftsrat u.a. Vereinsleben, Tradition oder Partnerschaften und repräsentiert auch die Ortschaften

  • ist direkter Ansprechpartner für die in der Ortschaft lebenden Bürger und leitet / vermittelt etwaige Anliegen an die hauptamtliche Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeister oder die Verwaltung weiter

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Ortschaftsrat (Anzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl je Ortschaft)

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mit folgenden Aufgaben:

  • vertritt die Interessen der Orte, die in seiner Ortschaft gebündelt sind

  • Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Ortschaften (für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke)

  • leistet dem Stadtrat Zuarbeit zu dessen Entscheidungen u.a.:

    • Empfehlungen/Vorschläge z.B. von Benennung/Umbenennung von Straßen, Platzen usw.; Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Beleuchtungsanlagen, der Parkanlagen und Grünflächen

    • der Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben

    • der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu (privaten) Bauvorhaben im Gebiet der Ortschaft

    • der Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Landgemeinde in der Ortschaft

  • pflegt frei seine Traditionen und Brauchtümer sowie Partner- und Patenschaften

  • bringt bzw. erarbeitet Vorschläge zur Nutzung kommunaler Liegenschaften

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