
Kommunalwahl am 27. Juni 2021

Ortschaft Großenehrich
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Großenehrich
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Bliederstedt
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Niederspier
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Otterstedt
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Rohnstedt
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Wenigenehrich
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Wolferschwenda
Ortschaft Greußen
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Greußen
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Grüningen
Ortschaft Engelsdörfer
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Feldengel
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Holzengel
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Kirchengel
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Westerengel
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Bürgerinnen/Bürger der gesamten Landgemeinde wählen:
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eine hauptamtliche Bürgermeisterin/ hauptamtlichen Bürgermeister für die Landgemeinde Stadt Greußen
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mit folgenden Aufgaben:
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vertritt als Rechtsperson das Gemeindegebiet nach Außen und arbeitet im Sinne der Landgemeinde in verschiedenen überregionalen Gremien mit
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ist Dienstherr der Angestellten (Verwaltung, Bauhöfe, KITA´s usw.)
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koordiniert die Entwicklung des gesamten Gebietes der Landgemeinde
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bereitet stadtratssitzungen vor und leitet diese
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führt Entscheidungen mit dem Stadtrat herbei, die über seine Entscheidungskompetenz liegen
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​Stadt- bzw. Landgemeinderat (20 Mitglieder)
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mit den Aufgaben
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trifft alle rechtlichen (u.a. Haushalts- und Finanzplan, Vergaben, Veräußerungen usw.) und entwicklungsrelevanten (u.a. Bauleitplanung, Konzepte usw.) Entscheidungen im Rahmen seiner Geschäftsordnung
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beschließt Satzungen und Gebühren
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berücksichtigt dabei die aus den Ortschaftsräten genannten Hinweise Bedürfnisse der Ortschaften
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bildet für seine Arbeit Fachausschüsse, die in der Geschäftsordnung geregelt sind
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Bürgerinnen/ Bürger der jeweiligen Ortschaft (Engelsdörfer, Greußen und Großenehrich) wählen:
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einen ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeister je Ortschaft (3)
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mit folgenden Aufgaben:
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leitet die Ortschaftsratssitzungen
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ist Bindeglied zwischen den Ortschaften und hauptamtlichen Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeister sowie Stadtrat
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vertritt die Belange der jeweiligen Ortschaft
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organisiert und pflegt mit dem Ortschaftsrat u.a. Vereinsleben, Tradition oder Partnerschaften und repräsentiert auch die Ortschaften
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ist direkter Ansprechpartner für die in der Ortschaft lebenden Bürger und leitet / vermittelt etwaige Anliegen an die hauptamtliche Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeister oder die Verwaltung weiter
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Ortschaftsrat (Anzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl je Ortschaft)
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mit folgenden Aufgaben:
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vertritt die Interessen der Orte, die in seiner Ortschaft gebündelt sind
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Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Ortschaften (für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke)
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leistet dem Stadtrat Zuarbeit zu dessen Entscheidungen u.a.:
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Empfehlungen/Vorschläge z.B. von Benennung/Umbenennung von Straßen, Platzen usw.; Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Beleuchtungsanlagen, der Parkanlagen und Grünflächen
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der Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben
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der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu (privaten) Bauvorhaben im Gebiet der Ortschaft
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der Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Landgemeinde in der Ortschaft
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pflegt frei seine Traditionen und Brauchtümer sowie Partner- und Patenschaften
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bringt bzw. erarbeitet Vorschläge zur Nutzung kommunaler Liegenschaften
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